Vorstandsvergütung

Die Vergütung des Top-Managements – in Deutschland des Vorstands – gilt als eines der zentralen Elemente der Corporate Governance. Dies hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber dem Aufsichtsrat immer mehr Vorgaben zu Ausgestaltung und Transparenz der Vorstandsvergütung gemacht hat. Aber auch die Investoren suchen zu diesem Thema immer stärker den Dialog mit dem Aufsichtsrat und werden über eine Abstimmung auf der Hauptversammlung (Say-on-Pay) regelmäßig in Entscheidungen zum Vergütungssystem eingebunden.

Der Vorstand soll angemessen und erfolgsbezogen (Pay-for-Performance) sowie im Sinne einer Interessengleichheit mit den Investoren als Mitunternehmer vergütet werden. Gleichzeitig muss die Vergütung auch attraktiv genug sein, um die besten Kandidaten zu gewinnen und zu halten. Dies ist insbesondere für die kleinen und mittleren Gesellschaften eine Herausforderung, da die Vergütung der Vorstände in diesen Unternehmen oft niedriger ausfällt, als in der zweiten oder dritten Reihe großer Unternehmen.

Als unabhängige Beratung steht Executive Compensation Advisers (ECA) dem Aufsichtsrat in allen Fragen der Angemessenheit und Ausgestaltung der Vorstandsvergütung zur Seite.

Unser Portfolio umfasst folgende Themenfelder:

  • Angemessenheit der Vorstandsvergütung
  • Kurz-, mittel- und langfristige variable Vergütung
  • Aktienbasierte Vergütung
  • Altersversorgung und sonstige Nebenleistungen
  • Vertragsgestaltung
  • Vergütungsberichtserstellung
  • Hauptversammlungsservice (Say-on-Pay)