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UPDATE ON Corporate Governance – Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie verschoben

Die Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) in deutsches Recht hätte eigentlich bis zum 10. Juni 2019 erfolgen müssen. Daraus ist nichts geworden.

Insbesondere bei dem Thema „Say-on-Pay“ scheint es sowohl in der Koalition als auch im Rechtsausschuss des Bundestages noch deutlich Diskussionsbedarf zu geben. Mit einer Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes ist somit frühestens im Herbst zu rechnen.

Damit verschiebt sich auch die Veröffentlichung der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), da mögliche Änderungen im Umsetzungsgesetz im Vergleich zum Regierungsentwurf vom März 2019 für den Kodex adaptiert werden müssen.

Eine umfangreiche Darstellung der neuen Regelungen erfolgt an dieser Stelle nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes sowie der Veröffentlichung des überarbeiteten DCGKs.