Die Unabhängigkeit eines Beraters ist eine wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat im Thema Vorstandsvergütung. Diese Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. Unternehmen wird auch durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (4.2.2) explizit gefordert.
Um mögliche Interessenkonflikte überhaupt nicht entstehen zu lassen, gilt für Executive Compensation Advisers folgende Regelung:
Wird Executive Compensation Advisers (ECA) regelmäßig vom Aufsichtsrat mit Beratungsleistungen zum Thema Vorstandsvergütung beauftragt oder wurde eine Beauftragung innerhalb der letzten 12 Monate vorgenommen, wird kein weiteres Mandat vom Vorstand bzw. Unternehmen angenommen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dies vom Aufsichtsrat ausdrücklich gewünscht und genehmigt wird.