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IFRS 18 und Vorstandsvergütung – Wenn die neue Rechnungslegung die Steuerungs- und Vergütungssysteme verändert

Mit IFRS 18 steht ab 2027 eine der bedeutendsten Veränderungen in der Darstellung der finanziellen Unternehmensperformance seit Einführung der IFRS an. Auf den ersten Blick handelt es sich um eine Reform der Rechnungslegung. Bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die Auswirkungen weit darüber hinausreichen: Unternehmenssteuerung, Kapitalmarktkommunikation, Performance-Kennzahlen und nicht zuletzt die Vorstandsvergütung können unmittelbar betroffen sein.

IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ ersetzt wesentliche Teile des bisherigen IAS 1. Der vom IASB im April 2024 veröffentlichte Standard ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden.

Ziel von IFRS 18 ist insbesondere, die Vergleichbarkeit der finanziellen Performance von Unternehmen zu verbessern. Hierzu wird die Gewinn- und Verlustrechnung stärker strukturiert und um zwei neu definierte, verpflichtende Zwischensummen ergänzt:

  • Operating Profit or Loss – das Betriebsergebnis
  • Profit or Loss before Financing and Income Taxes – das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern

Diese Kennzahlen unterscheiden sich von den bislang häufig verwendeten Steuerungsgrößen wie EBITDA oder EBIT, die auch künftig eingesetzt werden können. Allerdings ist davon auszugehen, dass Unternehmen ihre Steuerungs- und Vergütungssysteme perspektivisch stärker an den neuen IFRS-18-Kennzahlen ausrichten werden. Insbesondere für den europäischen Kapitalmarkt dürfte deren höhere Vergleichbarkeit dazu führen, dass sie bei der Beurteilung der Unternehmensperformance zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Daneben müssen sogenannte Management-defined Performance Measures (MPMs) künftig im Anhang des Abschlusses erläutert werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Formen von „Adjusted Operating Profit“, „Adjusted EBIT“ oder „Adjusted EBITDA“, sofern sie die Kriterien von IFRS 18 erfüllen.

Von der Rechnungslegung zur Vorstandsvergütung

In vielen Unternehmen basieren variable Vergütungssysteme auf finanziellen Kennzahlen wie EBIT, EBITDA, bereinigtem EBIT, Free Cashflow, ROCE oder Ergebnis je Aktie.

Diese Kennzahlen erfüllen häufig mehrere Funktionen gleichzeitig: Sie dienen der Unternehmenssteuerung, prägen die Kommunikation mit Investoren und bestimmen die variable Vergütung des Vorstands – häufig auch die weiterer Führungskräfte.

Damit besteht ein enger Zusammenhang zwischen Rechnungslegung, Unternehmenssteuerung und Vergütung.

IFRS 18 macht diesen Zusammenhang transparenter. Insbesondere die stärker standardisierte Darstellung des operativen Ergebnisses und die zusätzlichen Anforderungen an Management-defined Performance Measures geben Unternehmen Anlass, ihre bisher verwendeten KPIs genauer zu überprüfen.

Dabei geht es nicht darum, bestehende Vergütungssysteme automatisch auf die neuen IFRS-18-Kennzahlen umzustellen.

Vielmehr sollte die zentrale Frage lauten:

Welche Kennzahlen bilden die wirtschaftliche und strategische Leistung des Vorstands tatsächlich ab?

EBIT und EBITDA bleiben relevant – ihre Einordnung wird jedoch wichtiger

IFRS 18 schreibt Unternehmen nicht vor, EBIT oder EBITDA aus ihrer Unternehmenssteuerung oder Vorstandsvergütung zu entfernen. Auch bereinigte Ergebnisgrößen können weiterhin sinnvoll sein, wenn sie die wirtschaftliche Performance des Unternehmens angemessen abbilden.

Allerdings gewinnen eine klare Definition und nachvollziehbare Berechnungslogik an Bedeutung.

Dies gilt insbesondere für Bereinigungen, beispielsweise für:

  • Restrukturierungs- und Transformationskosten
  • M&A-Effekte
  • Impairments
  • Veräußerungen
  • außergewöhnliche Rechtsfälle
  • sonstige einmalige Effekte

Je stärker eine Vergütungskennzahl von der IFRS-Rechnungslegung abweicht, desto wichtiger wird die Frage, warum diese Abweichung sachlich gerechtfertigt ist und wie die Kennzahl eindeutig bestimmt werden kann.

Für Aufsichtsräte bedeutet dies, die Auswahl und Definition der im Vergütungssystem verwendeten Leistungskennzahlen künftig noch sorgfältiger zu prüfen. Denn § 87a Abs. 1 Nr. 2 AktG verlangt ausdrücklich eine Erläuterung, welchen Beitrag die gewählten Leistungskriterien zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft leisten.

Besonders relevant für Bonus und LTI

Sollten Unternehmen sowohl ihre Unternehmenssteuerung als auch die Vergütung der Vorstandsmitglieder auf die neuen Kennzahlen des IFRS 18 ausrichten, kann dies sowohl kurzfristige als auch langfristige variable Vergütungssysteme betreffen.

Bonus

Bei einem Bonus ist eine Umstellung auf die neuen Kennzahlen grundsätzlich für ein neues Geschäftsjahr möglich. Bei der erstmaligen Verwendung von IFRS-18-Kennzahlen sollte im Vergütungsbericht jedoch nachvollziehbar dargestellt werden, wie der Bonus für das betreffende Geschäftsjahr bei einer Fortführung der bisherigen Kennzahlen ausgefallen wäre.

Eine unterjährige Veränderung der KPIs für den Bonus ist dagegen nicht sinnvoll. Sie würde zahlreiche Abgrenzungs- und Bewertungsfragen aufwerfen und die Vergleichbarkeit der ursprünglichen Zielsetzung beeinträchtigen. Zudem werden nachträgliche Anpassungen von Investoren grundsätzlich kritisch beurteilt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex schließt in seiner Empfehlung G.8 eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter für die variable Vergütung grundsätzlich aus.

Long-Term Incentive

Auch bei neuen LTI-Tranchen ist eine Ausrichtung auf IFRS-18-Kennzahlen grundsätzlich ohne Problem möglich. Bei bereits laufenden Tranchen, die häufig über vier Jahre oder länger angelegt sind, stellt sich die Situation jedoch anders dar.

Grundsätzlich sollten bestehende Tranchen auf Basis der ursprünglich festgelegten Kennzahlen weitergeführt werden. In diesem Fall sollten Abweichungen zwischen den verwendeten Vergütungskennzahlen und den IFRS-18-Kennzahlen im Vergütungsbericht transparent erläutert werden.

Bei einer vollständigen Umstellung der Unternehmenssteuerung auf IFRS-18-Kennzahlen kann es jedoch sinnvoll sein, auch die LTI-Architektur zu überprüfen, um Vorstandsvergütung und Unternehmenssteuerung wieder stärker miteinander in Einklang zu bringen.

Eine solche Anpassung könnte beispielsweise im Rahmen einer wertmäßig neutralen Umstellung auf einen neuen LTI für die verbleibende Laufzeit erfolgen. Eine entsprechende Anpassung müsste im Vergütungsbericht detailliert erläutert und – soweit erforderlich – von der Hauptversammlung genehmigt werden.

IFRS 18 als Chance für die Weiterentwicklung der Vorstandsvergütung

Die Einführung von IFRS 18 bietet Unternehmen eine gute Gelegenheit, die bestehende Vorstandsvergütung grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und die zugrunde liegende Kennzahlenlogik neu zu justieren.

Dabei sollten vier Ebenen im Zusammenhang betrachtet werden:

  1. Financial Reporting
    Welche Ergebnisgrößen werden durch IFRS 18 neu eingeführt oder in ihrer Darstellung und Aussagekraft verändert?
  2. Unternehmenssteuerung
    Welche Kennzahlen nutzt das Management tatsächlich, um die operative und strategische Performance des Unternehmens zu steuern?
  3. Kapitalmarktkommunikation
    Welche Kennzahlen stehen im Dialog mit Investoren und Analysten im Mittelpunkt?
  4. Vorstandsvergütung
    Welche Kennzahlen bestimmen die kurzfristige und langfristige variable Vergütung des Vorstands?

Im Idealfall bilden diese vier Ebenen eine konsistente Performance-Architektur.

Denn wenn ein Unternehmen seine Performance mit einer bestimmten Kennzahl steuert, gegenüber dem Kapitalmarkt eine andere Kennzahl kommuniziert und die Vergütung des Vorstands wiederum an einer dritten Kennzahl ausrichtet, entstehen nicht nur unnötige Komplexität und Erklärungsbedarf. Es stellt sich vielmehr die grundsätzliche Frage, ob das Vergütungssystem tatsächlich die Leistung honoriert, die für die strategische Entwicklung und den langfristigen Unternehmenserfolg maßgeblich ist.

IFRS 18 bietet daher einen geeigneten Anlass, diese Systematik ganzheitlich zu überprüfen.

Wenn sich verändert, wie finanzielle Performance dargestellt, gemessen und gegenüber dem Kapitalmarkt kommuniziert wird, sollte gleichzeitig geprüft werden, ob die bestehenden Vergütungssysteme noch die richtigen Leistungsgrößen setzen und die strategischen Prioritäten des Unternehmens angemessen unterstützen.

Für Aufsichtsräte eröffnet sich damit eine wichtige Gestaltungschance:

IFRS 18 kann zum Ausgangspunkt für eine noch stärkere Verzahnung von Unternehmensstrategie, Performance Management, Financial Reporting und Vorstandsvergütung werden.

Dabei sollte nicht allein die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Kennzahlen IFRS 18 neu definiert oder stärker in den Vordergrund rückt.

Entscheidend ist vielmehr:

Welche Performance soll der Vorstand erreichen – und welche Kennzahlen machen diese Leistung transparent, nachvollziehbar und im Sinne einer langfristigen, nachhaltigen Wertentwicklung messbar?

Was Aufsichtsräte jetzt prüfen sollten

Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 18 sollten Unternehmen aus diesem Grunde insbesondere folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Vergütungskennzahlen sind heute definiert?
  2. Wie verändern sich deren Zusammensetzung und Aussagekraft durch IFRS 18?
  3. Welche Management-defined Performance Measures werden künftig berichtet?
  4. Sind die Kennzahlen von Unternehmenssteuerung, Kapitalmarktkommunikation und Vergütung noch konsistent?
  5. Können bestehende Zielwerte und Auszahlungskurven unverändert verwendet werden?
  6. Welche Auswirkungen ergeben sich auf laufende LTI-Tranchen?
  7. Sind Definitionen und mögliche Bereinigungen eindeutig genug, um spätere Interpretationsfragen zu vermeiden?
  8. Sollte die Kennzahlenarchitektur für zukünftige Vergütungsperioden angepasst werden?

Fazit

IFRS 18 verändert ab 2027 die Darstellung und Transparenz der finanziellen Performance. Die Auswirkungen können jedoch weit über die Rechnungslegung hinausreichen.

Für die Vorstandsvergütung bedeutet dies insbesondere, die Verbindung zwischen Financial Reporting, Unternehmenssteuerung, Kapitalmarktkommunikation und Incentivierung zu überprüfen.

Wer IFRS 18 lediglich als Accounting-Projekt betrachtet, greift deshalb zu kurz.

Die Umstellung bietet vielmehr die Möglichkeit, die eigene Vergütungssysteme kritisch zu überprüfen und noch konsequenter an den strategischen Werttreibern des Unternehmens auszurichten.

IFRS 18 verändert die Rechnungslegung. Die eigentliche Chance liegt darin, auch die Logik der Unternehmenssteuerung und Vorstandsvergütung weiterzuentwickeln.