Die Reform der europäischen Aktionärsrechterichtlinie (2007/36EG) wurde am 14.03.2017 durch das EU-Parlament verabschiedet und am 03.04.2017 durch den Rat endgültig gebilligt. Die Änderungen sind innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Anforderungen sollen die Aktionäre börsennotierter Unternehmen zu einer langfristigen Beteiligung bewegen und zu einer verbesserten Transparenz…
