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UPDATE ON Corporate Governance: Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 14. Februar 2017 die Beschlüsse zu den diesjährigen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) veröffentlicht. Sie stellen das Ergebnis eines Konsultationsverfahrens mit rund 80 Stellungnahmen dar.

Durch die Änderungen soll das eigenverantwortliche Handeln der Unternehmensorgane gestärkt und die Transparenz zur Beurteilung der gelebten Unternehmensgovernance durch die verschiedenen Stakeholder weiter erhöht werden. Daneben soll internationale Best Practice in die Regelungen des DCGK aufgenommen werden. Die Kodexänderungen treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Änderungen des DCGK umfassen im Schwerpunkt folgende Themen:

  • Verankerung des Leitbilds des ehrbaren Kaufmanns in der Präambel
  • Hervorhebung der Bedeutung institutioneller Investoren in der Präambel
  • Vorstandsvergütung: Ausgestaltung der variablen Vergütung
  • Kommunikation des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Investoren
  • Compliance Management System und Whistleblower-System
  • Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses
  • Unterjährige Finanzberichterstattung

Im Rahmen der Vorstandsvergütung werden die bestehenden Regelungen um die Empfehlung ergänzt, dass der Bemessungszeitraum der mehrjährigen variablen Vergütung zukunftsbezogen sein soll (Ziffer 4.2.3). Dadurch sind die in vielen Unternehmen genutzten vergangenheitsorientierten „Mehrjahresboni“ (Bemessungszeitraum: in der Regel aktuelles Geschäftsjahr plus die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre) alleine nicht mehr kodexkonform.

Daneben wird angeregt, dass noch laufende mehrjährige variable Vergütungsbestandteile bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds erst am Ende des Bemessungszeitraums ausgezahlt werden (Ziffer 4.2.3, letzter Satz). Dadurch soll die Möglichkeit einer nachträglichen Kürzung der variablen Vergütung auch nach Ausscheiden aus dem Vorstand offengehalten werden.

Die Unternehmen müssen nun prüfen, ob die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder von den geänderten Regelungen betroffen sind und diese entsprechend anpassen, wenn sie weiterhin kodexkonform sein wollen.