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FOKUS Mittelstand: Deutliche Bewegung in der Aufsichtsratsvergütung

Die Rolle des Aufsichtsrats ist über die letzten 20 Jahren in Bezug auf Haftung sowie den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen deutlich anspruchsvoller geworden. Dies gilt insbesondere für den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Mitglieder von Ausschüssen.

Dieser Entwicklung wurde in der Vergütung mittelständiger börsennotierter Gesellschaften bisher nur teilweise Rechnung getragen. Die Vergütungen liegen oft deutlich unterhalb angemessener bzw. aufwandsadäquater Höhen. Dies kann für Unternehmen zu einem echten Risikofaktor werden, da es dauerhaft schwierig werden könnte, den Aufsichtsrat adäquat zu besetzen.

Die diesjährige Hauptversammlungssaison zeigt aber, dass die Problematik erkannt wurde und dass viele Unternehmen Anpassungen bezüglich der Höhe der Aufsichtsratsvergütung vorgenommen haben.

Die Unternehmen lassen sich dabei grob in drei Kategorien einteilen:

  • Kategorie 1:
    Unternehmen haben bisher auf diese Veränderungen gar nicht reagiert und die Vergütung bildet die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht adäquat ab (ca. 50 % der Unternehmen)
    -> Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden liegt bei ca. 5.000 Euro bis 15.000 Euro
  • Kategorie 2:
    Unternehmen haben bereits eine Anpassung vorgenommen, die Vergütung liegt aber immer noch auf einem zu niedrigen Niveau (ca. 40 % der Unternehmen)
    -> Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden liegt bei ca. 25.000 Euro bis 40.000 Euro
  • Kategorie 3:
    Unternehmen haben die Aufsichtsratsvergütung auf ein adäquates Niveau erhöht (ca.
    10 % der Unternehmen)
    -> Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden liegt bei ca. 70.000 Euro bis 120.000 Euro


Handlungsbedarf bei Aufsichtsratsvergütung

Die Höhe der Vergütung bei den Unternehmen der 3. Kategorie entspricht je nach Unternehmen grob dem jährlichen zeitlichen Aufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden gemessen in Tagen multipliziert mit einem marktüblichen Tagessatz eines Anwalts, Wirtschaftsprüfers oder Beraters.

Diese sehr unterschiedlichen Vergütungshöhen im Markt müssen bei der Überprüfung der Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung mitberücksichtigt werden. Dies könnte beispielsweise über eine Kombination aus Marktbetrachtung und opportunitätskosten-orientierter Aufwandsbetrachtung erfolgen.

Insgesamt bleibt bei dem Thema Aufsichtsratsvergütung in vielen Unternehmen noch erheblicher Handlungsbedarf. Dabei müssen aber auch die Aktionäre mehr Verständnis für adäquate Vergütungshöhen aufbringen, denn die Arbeit der Aufsichtsräte dient ja in erster Linie ihren Interessen.