Mit der endgültigen Verabschiedung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie im April 2017 wird die Einbindung der Aktionäre in Transparenz und Ausgestaltung der Vorstandsvergütung künftig weiter gestärkt. Dass die Vorstandsvergütung immer stärker in den Fokus der Aktionäre rückt, hat die abgelaufene Hauptversammlungssaison bei den DAX-Unternehmen gezeigt.
In diesem Jahr haben acht DAX-Unternehmen konsultativ über das System der Vorstandsvergütung abstimmen lassen. Bei drei der acht Unternehmen – Merck, Münchener Rück und ProSiebenSat.1 – wurde das System abgelehnt. Diese vergleichsweise hohe Anzahl von Ablehnungen in einem Jahr stellt für die DAX-Unternehmen ein Novum dar und zeigt, dass insbesondere die institutionellen Investoren dieses Thema mittlerweile wesentlich kritischer angehen und auch entsprechend auf der Hauptversammlung abstimmen.
Bei SAP gab es in diesem Jahr kein Say-on-Pay auf der Hauptversammlung, allerdings zeigte ein erheblicher Teil der Aktionäre seine Unzufriedenheit über das aktuelle Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder durch eine Verweigerung der Entlastung des Aufsichtsrats.
Auf der anderen Seite sieht man bei der Deutschen Bank, deren Vergütungssystem 2016 noch abgelehnt wurde, in diesem Jahr eine Zustimmung von fast 97 % für ein im Sinne der Aktionäre überarbeitetes Vergütungssystem.
Die diesjährige Hauptversammlungssaison zeigt am Beispiel der DAX-Unternehmen, was auf die große Masse der börsennotierten Unternehmen in Deutschland mit der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie zukommen könnte, insbesondere wenn das Aktionärsvotum in Deutschland bindenden Charakter bekommen sollte.