Die im April 2017 final beschlossene EU Aktionärsrechterichtlinie (EU 2017/828) muss in Deutschland bis zum 10. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt werden.
Da die Umsetzung unter Einbeziehung beratenden Sachverstands aus der Wissenschaft erfolgen soll, hat Frau Staatssekretärin Christiane Wirtz am 18. September 2017 die „Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ unter Vorsitz von Ministerialrat Prof. Dr. Ulrich Seibert einberufen.
Erste Umsetzungsvorschläge will die Expertenkommission im Laufe des Jahres 2018 vorlegen.