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UPDATE ON Corporate Governance – Entwurf zur Überarbeitung des DCGK veröffentlicht

Am 6. November 2018 hat die Regierungskommission einen Entwurf für die bisher umfangreichste Veränderung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) veröffentlicht.

Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 31. Januar 2019 eingeladen, sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen schriftlich zu äußern.

Ziel der Kodexreform ist es, dass der Kodex wieder stärker den Anspruch erfüllt, Standards zu setzen, auf die es aus der Sicht möglichst vieler Stakeholder ankommt. Der Kodex soll den internationalen Stand der Corporate Governance-Diskussion widerspiegeln und gleichzeitig moderner, klarer und kompakter ausgestaltet sein.

In Bezug auf die Vorstandsvergütung werden die Anforderungen zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in den Kodex aufgenommen.

Daneben wird insbesondere die Ausgestaltung der variablen Vergütung deutlich stärker reglementiert. Im Mittelpunkt der einjährigen variablen Vergütung soll der operative Erfolg des Unternehmens stehen. Die mehrjährige variable Vergütung soll die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie honorieren. Da sich der Erfolg strategischer Maßnahmen meist erst später herausstellt, soll die mehrjährige variable Vergütung in Aktien ausbezahlt werden, die dann nochmals für mindestens vier Jahre gesperrt sind.

Insbesondere die Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung in gesperrten Aktien stellt einen deutlichen Eingriff in die Ausgestaltung der Systeme dar und wird bisher von kaum einem Unternehmen erfüllt.

Insgesamt werden die Unternehmen durch die neuen Regelungen des DCGK in Verbindung mit den Regelungen aus ARUG II gezwungen, das Thema Vorstandsvergütung mit Blick auf Ausgestaltung, Höhe, Transparenz und Interessen der Aktionäre noch deutlich professioneller anzugehen, wie bisher.