Die Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) in deutsches Recht hätte eigentlich bis zum 10. Juni 2019 erfolgen müssen. Daraus ist nichts geworden. Insbesondere bei dem Thema „Say-on-Pay“ scheint es sowohl in der Koalition als auch im Rechtsausschuss des Bundestages noch deutlich Diskussionsbedarf zu geben. Mit einer Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes ist somit frühestens im Herbst…
